Non-Disclosure Agreements (NDA)

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Ein NDA (Non-Disclosure Agreement) ist eine Verschwiegenheitserklärung, also eine Vereinbarung, offengelegte Informationen vertraulich zu behandeln und nicht zu verbreiten.

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Rechtsanwalt Corporate/M&A und Prokurist

Die offenlegende Partei kann sich so dagegen schützen, dass sensible Informationen an Dritte – vor allem an Wettbewerber – gelangen. In dem NDA sollten die zu schützenden Informationen so konkret wie möglich beschrieben werden.

Um die Durchsetzbarkeit zu sichern, ist es sinnvoll, eine Vertragsstrafe für den Fall der Verletzung des NDAs festzulegen. Zwar bestehen auch ohne Vereinbarung einer Vertragsstrafe Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche, in der Praxis ist es jedoch häufig schwierig, einen bezifferbaren Schaden nachzuweisen.