Frühphasenfinanzierung richtig aufsetzen - und Fehler vermeiden
Wenn Gründer sich auf eine Finanzierungsrunde vorbereiten, drehen sich die ersten Fragen fast immer um die Bewertung. Wie viel Kapital nehmen wir auf? Zu welcher Bewertung? Diese Fragen sind wichtig. Doch die größten langfristigen Fehler in venture-finanzierten Unternehmen sind selten Bewertungsfehler. Es sind Strukturfehler.
Bewertungen werden mit jeder Finanzierungsrunde neu festgelegt. Strukturen wirken kumulativ. Ihre Beteiligungsstruktur (Cap Table), Governance-Architektur und Exit-Mechanik prägen Unternehmen über Jahre hinweg – und anders als Bewertungen lassen sie sich, einmal eingeführt, nur schwer wieder rückgängig machen.
Es gibt drei strukturelle Bereiche, die jeder Gründer vor einer Kapitalaufnahme verstehen sollte: Beteiligungsstruktur und Eigentumsverhältnisse, Governance und Exit-Readiness.
- Maja Brand Rechtsanwältin
1. Eigentumsstruktur: Das wertvollste Asset
Eigenkapital ist die stärkste Währung eines Unternehmens. Es wird genutzt, um Investoren zu gewinnen, Talente zu incentivieren und langfristiges Engagement auszurichten. In der Frühphase scheint Eigenkapital oft im Überfluss vorhanden zu sein – und wird entsprechend großzügig eingesetzt.
Eines der häufigsten strukturellen Probleme ist sogenanntes „dead equity“: Anteile, die von Personen gehalten werden, die keinen wesentlichen Beitrag mehr zum Unternehmen leisten – etwa ein Mitgründer, der früh ausgeschieden ist, aber weiterhin einen erheblichen Anteil hält. Eine fragmentierte Beteiligungsstruktur mit inaktiven Gesellschaftern ist in späteren Finanzierungsrunden ein Warnsignal und reduziert die Flexibilität, wenn strategische Entscheidungen breite Zustimmung erfordern.
Deshalb ist Founder-Vesting in erster Linie kein Investorschutzinstrument, sondern Gründerschutz. Vesting-Regelungen sollten zwischen den Mitgründern bei oder kurz nach der Gründung vereinbart werden – nicht erst, wenn der erste Investor darauf besteht. Sie schützen das Team, wenn sich Beiträge verändern oder jemand früher als erwartet ausscheidet.
Vier Jahre Vesting mit einem einjährigen Cliff bleiben in Europa und den USA der vorherrschende Marktstandard. Standard bedeutet jedoch nicht universell. Bei längeren Entwicklungszyklen – etwa im Deep-Tech- oder Biotech-Bereich – können maßgeschneiderte Strukturen die Realität des Unternehmens besser widerspiegeln. Diese Gespräche sind am einfachsten, solange Vertrauen hoch ist; sie aufzuschieben macht sie selten leichter.
2. Governance: Ein Board ist ein Hebel – keine Bedrohung
Governance ist der Punkt, an dem Struktur operativ wird. Spätestens ab einer Series-A-Finanzierung verfügen die meisten Startups über eine formale Board-Struktur, typischerweise mit zwei bis fünf Mitgliedern: Vertreter der Gründer, Vertreter der Investoren und gelegentlich ein unabhängiges Mitglied.
Wenn ein Board sorgfältig zusammengesetzt ist, ist es nicht nur ein Kontrollinstrument der Investoren. Es kann eines der wertvollsten strategischen Assets des Unternehmens sein. Ein erfahrenes Board kann Muster erkennen, Annahmen hinterfragen, Türen öffnen und helfen, schwierige Wendepunkte zu navigieren. Richtig genutzt wird es zu einem Forum für bessere Entscheidungen – nicht zu einer Einschränkung des Managements.
Governance funktioniert jedoch nur, wenn klar definiert ist, wer welche Entscheidungen trifft und wie Konflikte gelöst werden. Board-Konstellationen mit strikten 50/50-Mehrheitsverhältnissen ohne Stichentscheidungsmechanismus sollten mit Vorsicht betrachtet werden. Pattsituationen auf Board-Ebene können ein Unternehmen genau dann lähmen, wenn Geschwindigkeit entscheidend ist. Stimmregeln, Quoren und Eskalationsmechanismen sollten daher so ausgestaltet sein, dass auch unter Druck Entscheidungsfähigkeit erhalten bleibt.
Dasselbe Prinzip gilt für sogenannte zustimmungspflichtige Geschäfte („reserved matters“). Investoren werden berechtigterweise Zustimmungsrechte für bestimmte grundlegende Entscheidungen verlangen. Das ist marktüblich und wirtschaftlich nachvollziehbar. Die entscheidende Frage ist jedoch die Kalibrierung.
Im Markt existieren etablierte Kataloge zustimmungspflichtiger Geschäfte – ihre praktische Wirkung hängt jedoch stark von den konkreten Formulierungen ab. Finanzielle Schwellenwerte sollten eindeutig in der relevanten Währung definiert werden und klarstellen, ob Beträge inklusive oder exklusive Umsatzsteuer zu berechnen sind. Ebenso wichtig ist eine klare Trennung zwischen Angelegenheiten, die der Board-Zustimmung bedürfen – meist geregelt in einer Geschäftsordnung der Geschäftsführung – und Angelegenheiten, die eine Gesellschafterzustimmung erfordern, üblicherweise in der Satzung verankert.
Struktur allein reicht allerdings nicht aus. Selbst ein gut konzipiertes Board wird erst dann zur echten Stärke, wenn es bewusst genutzt wird. Starke Managementteams bereiten Board-Meetings sorgfältig vor, stellen Unterlagen rechtzeitig bereit und unterscheiden zwischen Reporting und strategischer Diskussion.
3. Exit-Readiness: Alignment ist strukturell
In der Frühphase werden Exit-Überlegungen von vielen Gründern häufig noch als verfrüht angesehen. Doch sobald institutionelles Kapital in ein Unternehmen investiert, wird Exit-Logik Teil der Gleichung. Venture-Capital-Fonds haben ihrerseits Investoren – sogenannte Limited Partners – und operieren innerhalb klar definierter Fondslaufzeiten. Liquiditätsereignisse sind nicht optional; sie sind Teil des Modells.
Es ist daher entscheidend, die Gesellschaftsdokumentation mit realistischen Exit-Szenarien im Blick zu strukturieren. Drei Aspekte verdienen besondere Aufmerksamkeit: Drag-Along-Rechte, Liquidationspräferenzen und das Zusammenspiel zwischen beiden.
Drag-Along-Rechte bestimmen, wer einen Verkauf des Unternehmens erzwingen kann. Gründer sollten genau darauf achten, ob sie Teil der Mehrheit sind, die ein solches Drag-Along auslösen kann. So lange wie möglich sollten sie versuchen, einen maßgeblichen Einfluss auf die Entscheidung über den Verkauf ihres Unternehmens zu behalten.
Liquidationspräferenzen bestimmen, wie die Erlöse aus einem Exit verteilt werden – also wer zuerst bezahlt wird und in welcher Reihenfolge. Der europäische Marktstandard bleibt eine 1x nicht-partizipierende Liquidationspräferenz: Vorzugsinvestoren erhalten typischerweise zunächst ihr investiertes Kapital zurück, es sei denn, eine Umwandlung in Stammanteile führt zu einem besseren Ergebnis.
Die zentrale Frage ist, wie Stimmrechte und wirtschaftliche Anreize zusammenwirken. In Downside-Szenarien können Investoren an der Spitze der Liquidations-Waterfall ihr Kapital zurückerhalten, während Stammgesellschafter wenig oder gar nichts erhalten. Wenn dieselben Investoren zugleich die Drag-Along-Schwelle kontrollieren, können divergierende Interessen entstehen.
Das ist ein Extremfall – aber strukturell möglich und deshalb bei Vertragsverhandlungen zu berücksichtigen. Exit-Regelungen sollten daher sicherstellen, dass wirtschaftliche Interessen und Entscheidungsmacht ausgewogen bleiben.
Fazit
Die richtigen Strukturen rund um Eigentumsverhältnisse, Governance und Exit-Mechanismen schaffen von Beginn an Alignment zwischen Gründern und Investoren. Dieses Alignment ermöglicht es venture-finanzierten Unternehmen, schnell zu handeln, effizient Kapital aufzunehmen und letztlich erfolgreiche Exits zu erreichen.