Beirat
Ein Beirat einer GmbH ist ein freiwillig eingerichtetes Organ, das der Beratung bzw. der Überwachung der Gesellschaft und der Geschäftsführung dient. Der Beirat ist, anders als der Aufsichtsrat einer Aktiengesellschaft (AG), gesetzlich nicht ausdrücklich geregelt. Dies bedeutet auch, dass die Aufgaben eines Beirats denkbar flexibel ausgestaltet werden können.
- Daniel Grisar Rechtsanwalt
Ein Beirat ist häufig so konzipiert, dass er die wichtigsten Anteilseigner und Investoren repräsentiert und bei einer größeren Anzahl von Anteilseignern ein kleineres Gremium als die Gesellschafterversammlung schafft. Dies ermöglicht es der Geschäftsführung, Entscheidungen effizienter zu treffen.
Ein Beirat kann auch eine beratende Funktion haben. Dafür können Beiratsmitglieder auch aufgrund ihrer Expertise in einem bestimmten Feld ausgewählt worden sein und die Unternehmensleitung bei wichtigen Entscheidungen untertützen, in dem sie ihr Know-How zur Verfügung stellen.