Venture Debt
Venture Debt ist im Gegensatz zu klassischen Eigenkapitalfinanzierungen eine atypische Fremdkapitalfinanzierung. Eigenkapital steht dem Start-Up dauerhaft und ohne weitere Bedingungen zur Verfügung. Fremdkapital ist dagegen rückzahlbar und befristet, wofür üblicherweise ein Zins zu zahlen ist.
- Daniel Grisar Rechtsanwalt
Zusätzlich zur Zinskomponente verlangen Darlehensgeber häufig noch eine variable Vergütungskomponenten in Form von sog. „Warrants“. Dabei wird dem Darlehensgeber die Option eingeräumt, eine bestimmte Anzahl von Geschäftsanteilen zu zeichnen.
Wie bei herkömmlichen Darlehen müssen Start-Ups außerdem umfangreiche Sicherheiten an den Venture Debt-Geber stellen. Üblicherweise werden dazu Konten und IP-Rechte verpfändet, bestimmte Forderungen abgetreten oder Vermögensgegenstände zur Sicherheit abgetreten.